Regierungserklärung: Standortauswahlgesetz und Neubeginn bei der Endlagersuche
Am 22. Februar 1977 fiel mit der Standortbenennung Gorlebens die fatalste Fehlentscheidungen in der Atommüll-Politik der Bundesrepublik. Statt einen grundlegenden Fehler komplett zu revidieren, belastet diese Fehlentscheidung die heutige Endlagerpolitik immer noch nachhaltig negativ. Aufgrund der Jahrzehnte langen Proteste gegen die damalige Fehlentscheidung sah sich die gesamtdeutsche Politik gezwungen, einen neuen Suchprozess zu starten. 40 Jahre später haben nun Bundestag und Bundesrat in den letzten Tagen eine Novelle des Endlagersuchgesetzes beschlossen, die Aspekte aus der zweijährigen Arbeit der Endlagerkommission aufnimmt. Umweltminister Stefan Wenzel war einer der wenigen Treiber dieser Verbesserungen. Die Grundsatzkritik bleibt jedoch bestehen: Objektive, rein wissenschaftliche Suchkriterien hätten nur erarbeitet werden können, wenn nicht Gorleben mit seinen bekannten Mängeln aufgrund eines politischen Kompromisses hätte im Suchverfahren verbleiben müssen, damit alle Bundesländer dem neuen Suchprozess überhaupt zustimmen. Auch die Tatsache, dass keine Mindestzahl an anderen unterirdisch zu erkundenden Standorten aufgenommen wurde, ist kein Indiz dafür, dass eine Mehrheit einen wirklich ergebnisoffenen Prozess anstrebt.