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29. Januar 2010

Anlasslose Polizeikontrollen im Umfeld von Moscheen durch Verfassung verboten

GRÜNE raten betroffenen Muslimen zur Klage vor Gericht

Die Landtagsgrünen haben das "erstaunliche Durcheinander" in der Landesregierung über die Zulässigkeit oder Einstellung der Moscheekontrollen in Niedersachsen kritisiert. Der innenpolitische Experte Ralf Briese und seine für Migrationspolitik zuständige Kollegin Filiz Polat sprachen von einer "Kakophonie": Der Ministerpräsident sei offenkundig unzufrieden mit den Kontrollen, der Innenminister zeige keine Einsicht und der kleine Koalitionspartner fordere die Einstellung der Kontrollen. "Was gilt?" fragten die Grünen-Politiker am Freitag (heute) in Hannover.

Hilfreich für die Auflösung des Konflikts könne ein Blick ins Gesetz sein, sagten die Grünen: "Das Grundgesetz ist an Klarheit und Eindeutigkeit nicht zu überbieten. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Anlasslose Polizeikontrollen im Umfeld von Moscheen sind somit verboten!"

Die Grünen kündigen eine erneute Befragung der Regierung im nächsten Landtagsplenum an, ob die Kontrollpraxis im Umfeld von Gebetshäusern eingestellt wird. Für die Muslime sei die Situation mittlerweile unerträglich, da es immer noch keine klare Aussage zur Einstellung der Kontrollen gebe.

Im Falle von weiteren Polizeikontrollen vor oder nach dem Gebet rieten Briese und Polat den Muslimen, juristische Schritte einzuleiten und zu klagen. Offenbar zeige sich der Innenminister selbst gegenüber den Einlassungen des Ministerpräsidenten unbelehrbar und sei nur durch eine Gerichtsentscheidung zu stoppen.

 

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