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Zu der Verfassungsbeschwerde verschiedener Bürgerrechtsorganisationen gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz erklärt die innenpolitische Sprecherin Meta Janssen-Kucz:
"Im Niedersächsischen Versammlungsgesetz wird das grundgesetzlich verbürgte Recht auf Versammlung von Einzelnen oder Gruppen mit hohen Hürden verbunden, daher ist die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zu begrüßen. Das Gesetz hat Einschränkungen für Versammlungsteilnehmer und -veranstalter und mehr Rechte für die Versammlungsbehörde festgelegt und mehr Bürokratie geschaffen. Sollte die Überprüfung zu einer Änderung des Versammlungsrechts in Niedersachsen führen, wäre das ein Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung und eine Niederlage für Innenminister Schünemann."