BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Bündnis 90/Die GrünenSeitenkopf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Presse 
  3.  Pressemitteilung

30. Juli 2010

GRÜNE zum Suizid in Abschiebehaft

Innenministerium lässt Fragen offen

Im Fall des Abschiebehäftlings der Anfang Juli d.J. in der Haftanstalt Hannover-Langenhagen durch Suizid ums Leben kam, gibt es nach Ansicht des Fraktionsvorsitzenden der Landtagsgrünen Stefan Wenzel auch nach der heutigen (Freitag) Stellungnahme des Innenministeriums Widersprüche. Der Grünen-Politiker verweist darauf, dass der zuständige Landrat in Harburg erste Fehler eingeräumt habe, während das Ministerium jegliche Vorwürfe zurückweist. Auch die Antworten auf die Fragen, die die Grünen am Dienstag an den Innenminister gerichtet hatten, stünden noch aus, sagte Wenzel. "Wir halten an der Notwendigkeit einer Unterrichtung der Fachausschüsse fest und wir wollen exakte Antworten! “Der Kern des Vorwurfs sei nicht ausgeräumt. Gerade das Amtsgericht hätte über Zweifel bei der Feststellung der Personenidentität unterrichtet werden müssen.

Unklar bleibe unter anderem, wann dem Landkreis die Passersatzpapiere überhaupt vorgelegen hätten. Während das Innenministerium behauptet, sie hätten schon im Mai 2010 vorgelegen, schreibt die Ausländerbehörde in ihrem Antrag von Juni 2010 an das Amtsgericht, dass die Passersatzpapiere noch ausgestellt werden müssten, aber rechtzeitig zur Abschiebung vorliegen würden. Interessant sei daher die Frage, so Wenzel, auf welcher Informationsgrundlage das Amtsgericht den Haftbefehl erlassen habe. Offenbar habe man das Amtsgericht nicht über die Information aus dem Bundeskriminalamt unterrichtet, das eine Personenidentität nach Prüfung des Fotos verneint habe.

Merkwürdig seien auch die Diskrepanzen bei Namen, Geburtsort und Geburtstag. Nicht nur die Schreibweise von Vor- und Nachnamen sei unterschiedlich. Plötzlich tauche auch ein zweiter Vorname auf. Diesen könne der Vater nie angegeben haben, sagte der Sohn der Presse, weil er keinen zweiten Vornamen gehabt hätte. Auch Geburtsort und Geburtstag in den letztendlich ausgestellten Passersatzpapieren stammten offensichtlich aus zwei verschiedenen Datensätzen, sagte Wenzel.

Zusätzliche Information