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8. Januar 2010

GRÜNE zur Anhörung zum Wasserrecht: Teilweise Rückfall in die 60er Jahre

Die heutige (Freitag) Anhörung zum neuen Wasserrecht hat nach Ansicht des Fraktionsvorsitzenden der Landtagsgrünen Stefan Wenzel gezeigt, dass "ein teilweiser Rückfall in die 60er Jahre droht".

 Wenn nur noch der "ordnungsgemäße Abfluss" des Wassers im Fokus des Gesetzes steht, komme der Naturhaushalt als Lebensgrundlage und Lebensraum von Mensch, Tier und Pflanze zu kurz, kritisierte der Grünen-Politiker. Für den Trinkwasser und Gewässerschutz sei es "höchst bedenklich", wenn die Gewässerrandstreifen zurückgenommen würden.

Die Landtagsgrünen fordern, neue Genehmigungen zur Förderung von Trinkwasser künftig auf zehn bis maximal 15 Jahre zu beschränken. "Trinkwasser wird in Zeiten des Klimawandels ein immer wertvolleres Gut, mit dem sparsam umgegangen werden muss. Die Grundwasservorkommen müssen deshalb sorgfältig bewirtschaftet werden", sagte Wenzel. Die derzeit geltende Praxis, Wasserrechte für mehr als dreißig Jahre zu vergeben, sei nicht mehr zu verantworten. Die möglichen Fördermengen in einem Gewinnungsgebiet müssten aus Vorsorgegründen pauschal um 20 Prozent gekürzt werden. Das Grundwasser sei in weiten Teilen Niedersachsens durch die industrielle Landwirtschaft belastet. Um den Schutz von Böden und Grundwasser und die Verbesserung der Grundwasserneubildung zu fördern, halten die Grünen auch eine Erhöhung des Wasserpfennigs für vertretbar. So sollen insbesondere Entnahmen zu Kühlzwecken deutlich höher belastet werden.

"Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge des Staates. Trinkwasser ist kein freies Handelsgut", sagte der Grünen-Politiker. Es sei deshalb auch nicht akzeptabel, wenn zum Beispiel die Hamburger Wasserwerke Geschäfte mit Trinkwasser aus der Nordheide machen.

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