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Der Lebensraum der Biene ist erheblich bedroht. In der Umgebung Osnabrücks gibt es aufgrund der Ausräumung der Landschaft nach der Rapsblüte keine weiteren Blühpflanzen mehr. Deshalb muss es auf Landesebene - in Anlehnung an die ArtenschutzVO des Landkreises Osnabrück - eine SchutzVO geben, die Baumreihen, Hecken, Feldgehölze usw. schützt und der Ausräumung der Landschaft entgegenwirkt.