BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag

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Christian Meyer - Erklärung über Nebeneinkünfte und -tätigkeiten

Die Fragen orientieren sich an den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestags. Die Nebentätigkeiten werden dort in sieben Kategorien gemäß folgender Liste erfasst und veröffentlicht:

Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages>>

Die Antworten der Grünen im Landtag sind freiwillig.

  1. Innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Mitgliedschaft zuletzt ausgeübter Beruf
    (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verhaltensregeln, Nr. 2 und 5 der Ausführungsbestimmungen)
  • Geschäftsführer Förderverein Ökologische Steuerreform e.V
  1. Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (einschließlich der Mandate in Kommunalparlamenten)
    (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 der Verhaltensregeln, Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen)
  • Fraktionssprecher im Kreistag Holzminden von Bündnis 90/Die Grünen
  1. Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung

(§ 1 Abs. 2 Nr. 4 der Verhaltensregeln, Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen)

  • Mitglied im Vorstand der Ländlichen Erwachsenenbildung in Niedersachsen e.V. (LEB)
  • Mitglied im Umweltrat der Niedersächsischen Bingo-Stiftung

     

 

Zusätzliche Information