BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag

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Hans-Jürgen Klein - Erklärung über Nebeneinkünfte und –tätigkeiten

Die Fragen orientieren sich an den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestags. Die Nebentätigkeiten werden dort in sieben Kategorien gemäß folgender Liste erfasst und veröffentlicht:

Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages>>

Die Antworten der Grünen im Landtag sind freiwillig.

  1.  Innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Mitgliedschaft zuletzt ausgeübter Beruf
    (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verhaltensregeln, Nr. 2 und 5 der Ausführungsbestimmungen)
  • Persönlicher Mitarbeiter in der Grünen-Landtagsfraktion

Zusätzliche Information