BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag

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Filiz Polat - Erklärung über Nebeneinkünfte und –tätigkeiten

Die Fragen orientieren sich an den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestags. Die Nebentätigkeiten werden dort in sieben Kategorien gemäß folgender Liste erfasst und veröffentlicht:

Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages>>

Die Antworten der Grünen im Landtag sind freiwillig.

  1. Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (einschließlich der Mandate in Kommunalparlamenten)
    (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 der Verhaltensregeln, Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen)
  • Mitglied des Stadt- und Ortsrats Stadt Bramsche

Zusätzliche Information