BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Bündnis 90/Die GrünenSeitenkopf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Personen 
  3. Abgeordnete 
  4. Nebeneinkünfte 
  5.  Artikel

Ursula Helmhold: Erklärung über Nebeneinkünfte und –tätigkeiten

Die Fragen orientieren sich an den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestags. Die Nebentätigkeiten werden dort in sieben Kategorien gemäß folgender Liste erfasst und veröffentlicht:

Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages>>

Die Antworten der Grünen im Landtag sind freiwillig.

  1.  Innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Mitgliedschaft zuletzt ausgeübter Beruf
    (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verhaltensregeln, Nr. 2 und 5 der Ausführungsbestimmungen)
  • Stellv. Schulleiterin Dr. Blindow Altenpflegeschule Stadthagen
  • Selbstständige Tätigkeit: Fort- u. Weiterbildung, Qualitätsberatung von Einrichtungen der Altenpflege bei Firma Ursula Helmhold in Rinteln
  1. Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (einschließlich der Mandate in Kommunalparlamenten)
    (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 der Verhaltensregeln, Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen)
  • Ratsmitglied in Rinteln für Bündnis 90/Die Grünen

Zusätzliche Information