Ursula Helmhold: Erklärung über Nebeneinkünfte und –tätigkeiten
Die Fragen orientieren sich an den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestags. Die Nebentätigkeiten werden dort in sieben Kategorien gemäß folgender Liste erfasst und veröffentlicht:
Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages>>
Die Antworten der Grünen im Landtag sind freiwillig.
- Innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Mitgliedschaft zuletzt ausgeübter Beruf
(§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verhaltensregeln, Nr. 2 und 5 der Ausführungsbestimmungen)
- Stellv. Schulleiterin Dr. Blindow Altenpflegeschule Stadthagen
- Selbstständige Tätigkeit: Fort- u. Weiterbildung, Qualitätsberatung von Einrichtungen der Altenpflege bei Firma Ursula Helmhold in Rinteln
- Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (einschließlich der Mandate in Kommunalparlamenten)
(§ 1 Abs. 2 Nr. 3 der Verhaltensregeln, Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen)
- Ratsmitglied in Rinteln für Bündnis 90/Die Grünen